Aktuell ist der DJFT einbezogen in die Diskussion über eine bessere Koordinierung der – den Ländern obliegenden ‑ Juristenausbildung. Dabei geht es zum einen um die Vereinheitlichung und Straffung des Pflichtstoffs im staatlichen Teil des Ersten Examens, zum anderen um die Zukunft der universitären Schwerpunktbereiche. Insoweit hat der sog. Koordinierungsausschuss (KOA) der Justizministerkonferenz („JuMiKo“) nach einem ersten Bericht vom 17. November 2016 („KOA-Bericht“ 2016) einen weiteren Bericht vom 9. November 2017 („KOA-Bericht“ 2017) vorgelegt.

Der DJFT hatte zu dem ersten Bericht mit einem eigenen Bericht geantwortet („Fakultätenbericht“ 2017) und auf dem 97. Deutschen Juristen-Fakultätentag per Beschluss seine eigenen Empfehlungen festgehalten. Der KOA hat diese Empfehlungen im Hinblick auf den Pflichtfachkatalog im staatlichen Teil nur zu einem geringen Teil aufgegriffen. Im Hinblick auf die universitären Schwer­punktbereiche sieht der KOA weiteren Diskussionsbedarf, während der DJFT den jetzigen Zuschnitt der „Schwerpunkte“ verteidigt.