Der Deutsche Juristen-Fakultätentag
Der Deutsche Juristen-Fakultätentag (JFT) ist der Zusammenschluss der rechtswissenschaftlichen Fakultäten und Fachbereiche in der Bundesrepublik Deutschland. Er vereinigt derzeit 43 juristische Fakultäten; sein offizieller Sitz ist Berlin.
Der Deutsche Juristen-Fakultätentag kann auf eine über 85-jährige bewegte Geschichte zurückblicken. Seine Gründung geht auf den April 1920 zurück, als sich die Dekane der damals 23 Juristischen Rechts- sowie Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten im Deutschen Reich auf Initiative der Hallenser Juristen-Fakultät in Halle trafen. Die 1950 neukonstituierte Ständige Konferenz der Juristischen Fakultäten der Bundesrepublik und der Freien Universität Berlin gewann im Zuge der zahlreichen Neugründungen von Universitäten und Fakultäten in der Nachkriegszeit rasch an Mitgliedern. Mitte der 1980er Jahre setzte sich der heutige Name „Deutscher Juristen-Fakultätentag“ durch. Die Aufnahme der Juristischen Fakultäten der neuen Länder im Jahr 1992 bedeutet einen Meilenstein in der Geschichte des JFT. Entscheidende interne Reformen brachte das Jahr 2000: der JFT gab sich zum ersten Mal in seiner Geschichte eine geschriebene Satzung und organisierte sich als nichtrechtsfähiger Verein.
Der JFT dient der Förderung der Zusammenarbeit und des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen den Rechtswissenschaftlichen Fakultäten über hochschul- und wissenschaftspolitische Entwicklungen und Problemstellungen, um ungeachtet der föderalen Strukturen und des Wettbewerbs zwischen den Fakultäten und Fachbereichen ein gewisses Maß an Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Studieninhalte und –bedingungen zu gewährleisten. Diese universitäts- und länderübergreifende Zusammenarbeit ist gesetzlich verankert, etwa in Art. 36 Abs. 4 BayHSchG und § 21 Abs. 3 S. 2 UG (Baden-Württemberg).
Der JFT vertritt darüber die Interessen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit und wirkt auf die politische Willensbildung, u.a. durch Beratung von Behörden, Organisationen und Verbänden, ein. Er steht in regem Kontakt mit den Justiz-Ministerien des Bundes und der Länder, den Landesjustizprüfungsämtern sowie europäischen und ausländischen Einrichtungen. Auf europäischer Ebene vertritt der JFT die Gesamtheit der deutschen juristischen Fakultäten in der ELFA (European Law Faculties Association), im Kontext der wissenschaftlichen Disziplinen Deutschlands im Allgemeinen Fakultätentag (AFT).
Während in den 1980er und 1990er Jahren die Schwerpunkte bei der Vereinheitlichung der Juristenausbildung, der Studienzeitverkürzung und Kapazitätsproblemen lag, war der JFT in den letzten Jahren wesentlich an der Reform der Juristen-Ausbildung beteiligt. Die 2002 eingeführte universitäre Schwerpunktbereichsprüfung geht auf seine Vorschläge zurück. Derzeit setzt sich der JFT für die Beibehaltung des Staatsexamens als Zugangsvoraussetzung zu spezifisch juristischen Berufen (Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsbeamte des höheren Dienstes) ein und gegen eine undifferenzierte Vereinheitlichung sämtlicher Hochschulabschlüsse nach dem Bachelor- und Masterschema (sog. Bologna-Prozess). Entscheidender Beweggrund dafür ist das Bestreben, die alles in allem erfolgreiche und weltweit nach wie vor attraktive spezifisch deutsche Rechtskultur zu bewahren, die sich vor allem durch eine – im internationalen Vergleich außergewöhnliche - Nähe von Rechtswissenschaft und juristischer Praxis auszeichnet. Zu diesem Thema veranstaltete der JFT im September 2005 zusammen mit dem Deutschen Hochschulverband und dem Deutschen Anwaltverein ein viel beachtetes Symposium in Berlin, auf dem sich sowohl die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, als auch die Bayerische Staatsministerin der Justiz, Beate Merk, für die Beibehaltung des gegenwärtigen Systems ausgesprochen haben. Die Vorstellungen haben Eingang in die Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition gefunden.
Seit 1999 ist Prof. Dr. Peter M. Huber Vorsitzender des JFT. Nach Würzburg (1973-1995) und Jena (1996-2002) befindet sich die Geschäftsstelle seit 2002 an der Juristischen Fakultät der LMU. Hier findet auch die jährliche Mitgliederversammlung, der Juristen-Fakultätentag, statt. Die Geschäftsstelle (Prof-Huber-Platz 2, Rückgebäude, Zi. 146) unterstützt den Vorsitzenden bei der Führung der laufenden Geschäfte und ist u.a. zuständig für die Organisation und Planung der Fakultätentage, die Erhebung von Statistiken, die Buchführung und die Betreuung der Web-Seite.