Die folgenden Beschlüsse wurden beim 102. Deutschen Juristen-Fakultätentag beschlossen.
Beschluss 2023/II
Qualitätssicherung bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten – Plagiatskontrolle
Die folgenden Beschlüsse wurden beim 102. Deutschen Juristen-Fakultätentag beschlossen.
Qualitätssicherung bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten – Plagiatskontrolle
Die folgenden Beschlüsse wurden beim 101. Deutschen Juristen-Fakultätentag einstimmig beschlossen.
Bereits im Juli diesen Jahres haben sich der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) und der Deutsche Juristen-Fakultätentag (DJFT) gemeinsam für eine gezielte Impfkampagne unter Studierenden ausgesprochen. Den Universitäten muss endlich die gleiche Priorität wie den Schulen zukommen. Mit Blick auf die Schließungen der Universitäten in Bayern möchten wir nun die Forderung nach konkreten Maßnahmen anstelle von pauschalen Schließungen bekräftigen und appellieren an die Bundesländer, bereits getroffene Maßnahmen einzuhalten und stärker zu kontrollieren, um so digitale Lehre – und Leere – zu vermeiden.
Die teils sehr hohe Impfquote unter den Studierenden (laut Befragungen im Spätsommer/Herbst: WWU Münster 94%[1], FU Berlin 89%[2], Universität Bremen 87%[3]) deutet nicht nur auf einen verantwortungsvollen Umgang seitens der Studierenden bezüglich der aktuellen Pandemielage hin, sondern auch auf den Wunsch nach Rückkehr zu Normalität. „Wir Studierende haben uns trotz Perspektivlosigkeit lange Zeit zurückgehalten und solidarisch gezeigt, wurden von der Politik immer und immer wieder vergessen – das muss nun ein Ende haben. Wir fordern in der vierten Welle endlich die Konzepte und Beachtung, die wir in den vorherigen drei Wellen nicht bekommen haben.“, so Kira Kock, Vorsitzende der Bundesfachschaft Jura. Ein weiteres digitales Semester sei auch deshalb nicht zuzumuten, weil es bisher keine großen Corona-Ausbrüche an den Fakultäten gegeben hat. Alternativ wird bundesweit an zumeist schützenden 3G- bzw. 2G-Konzepten festgehalten. Diese müssen allerdings hinreichend kontrolliert werden, was nicht überall der Fall ist, wie die neuste Rundfrage unter den Studierenden zeigt. Während an manchen Universitäten Sicherheitspersonal dafür eingesetzt wurde und sogar extra studentische Hilfskräfte eingestellt wurden, obliegt es andererseits teils den Lehrenden, selbst 3G oder 2G zu überprüfen. Um die Präsenzlehre aber weiterhin zu ermöglichen, müssen nicht nur flächendeckende verlässliche Kontrollen, sondern, sofern erforderlich, auch 2G-Konzepte und hybride Lehre umgesetzt werden. Studierende, die sich aufgrund von Vorerkrankungen nicht impfen lassen können oder die aufgrund von COVID-19-Symptomen oder wegen Quarantäneanordnungen zu Hause bleiben, muss eine digitale Teilhabe an den Vorlesungen gewährt werden. Die vergangenen Lockdowns haben gezeigt, dass Studierende psychisch sowie finanziell enorm unter den Einschränkungen durch Universitätsschließungen leiden. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, wenn Universitäten die Bedeutung der Universität als Ort der Begegnung würdigen und zur Gewährleistung sicherer Lernumgebungen statt Schließungen die Beschränkung des Präsenzbetriebes auf Geimpfte und Genesene – flankiert durch Hybrid-Lehre – vorsehen.[4]
Dabei ist die digitale Lehre nicht nur für Studierende ermüdend. Gerade die Rechtswissenschaft lebt von einem lebendigen Diskurs. Es ist daher nicht überraschend, dass auch für die Lehrenden eine Rückkehr zur Distanzlehre Frustration mit sich bringen würde. „Die (Selbst-)Marginalisierung der Universität muss bekämpft werden. Wie der neue Bundesgesundheitsminister beteuert hat, wird uns dieses Virus länger begleiten als manche denken. Deswegen ist es unerlässlich, zu lernen, mit und trotz ihm weiterzuleben. Dies wird durch geeignete Sicherheitskonzepte und eigenes verantwortungsvolles Verhalten ermöglicht.“, so Prof. Dr. Tiziana Chiusi, Vorsitzende des Deutschen Juristen-Fakultätentages.
Durch zielorientierte Maßnahmen soll der Lehrbetrieb so sicher wie möglich aufrechterhalten werden. Gleichzeitig darf die kritische Entwicklung der epidemischen Lage nicht verkannt werden. Die Universitäten müssen sich daher flexibler anpassen. Sollte eine Schließung aufgrund steigender Inzidenzen und vollen Intensivstationen doch vonnöten sein, fordern wir, den Universitäten danach höchste Priorität bei der Wiedereröffnung einzuräumen. Eine Situation wie im vergangenen Frühjahr, als Fitnessstudios und Bars wieder öffneten, die Universitäten aber weiterhin zu digitaler Lehre verpflichtet waren, darf nicht erneut vorkommen.
[1] Newsportal der WWU Münster vom 20.10.21 (https://www.uni-muenster.de/news/view.php?cmdid=12098).
[2] Pressemitteilung der FU Berlin Nr. 180/2021 vom 10.09.21 (https://www.fuberlin.de/presse/informationen/fup/2021/fup_21_180-impfquote/index.html).
[3] Newsportal der Universität Bremen vom 16.08.21 (https://www.unibremen.de/universitaet/hochschulkommunikation-und-marketing/aktuelle-meldungen/detailansicht/hoheimpfquote-bei-studierenden-der-universitaet-bremen).
[4] News Brief der Vizepräsidentin für Studium und Lehre der Universität Hamburg an alle Studierenden und Lehrenden zur Umstellung des Lehrbetriebs auf das 2G-Modell vom 29.11.21 (https://www.unihamburg.de/newsroom/intern/2020/0131-corona-faq/211129-brief-an-studierende-lehrende-umstellung-2gmodell.pdf); Newsportal der Universität des Saarlandes vom 03.12.21 „Universität will Präsenzlehre eingeschränkt fortsetzen – mit strengeren Coronaregeln“ (https://www.unisaarland.de/universitaet/aktuell/artikel/nr/24499.html).