Zum Tod von Professor Dr. Jochen Rozek

* 29. Juni 1960       † 29. August 2024

Mit unendlicher Trauer nehmen wir Abschied von unserem überaus geschätzten und beliebten stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Dr. Jochen Rozek, der am 29. August 2024 im Alter von nur 64 Jahren viel zu früh von uns gegangen ist. Sein Verlust hinterlässt eine tiefe Lücke, sowohl im Kreis des Deutschen Juristen-Fakultätentags als auch in der akademischen Gemeinschaft und in den Herzen aller, die ihn kannten. Der Deutsche Juristenfakultätentag verliert mit ihm nicht nur den stellvertretenden Vorsitzenden und Mitglied des Ständigen Ausschusses, sondern auch einen engagierten und warmherzigen Kollegen.

Jochen Rozek wurde am 29. Juni 1960 in Oberhausen geboren. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann begann er 1983 das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau, wo er 1988 das erste und 1991 das zweite Staatsexamen ablegte. 1992 promovierte er in Passau; die Habilitation mit der Verleihung der venia für Staats- und Verwaltungsrecht, folgte 1996 ebenfalls in Passau. Nach der Vertretung folgte 1998 der Ruf an die TU Dresden auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht. 2008 wurde er an der Juristenfakultät der Universität Leipzig auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte und Staatskirchenrecht berufen, den er bis zu seinem Tod inne hatte. Von 2013 bis 2016 war er Dekan der Leipziger Fakultät.

Nicht nur im Kreis des Deutschen Juristen-Fakultätentags, sondern auch in seiner Lehre und Forschung war Jochen Rozek ein ausgesprochen anerkannter Kollege. Seit seiner von Herbert Bethge in Passau betreuten und im Jahr 1993 bei Nomos veröffentlichten Dissertation (Das Grundgesetz als Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte: zugleich ein Beitrag zum Phänomen der in die Landesverfassung hineinwirkenden Bundesverfassung), gehörten die Kompetenzen der Landesverfassungsgerichte und der Einfluss des Grundgesetzes auf ihre Prüfungsmaßstäbe zu seinen Interessenschwerpunkten. Zu nennen ist hier insbesondere der vielbeachtete Beitrag „Landesgrundrechte als Kontrollmaßstab für die Anwendung von Bundesrecht“ in dem von Merten und Papier herausgegebenen Handbuch der Grundrechte aus dem Jahr 2009. Zuletzt bezog Rozek auch das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof in seine Überlegungen mit ein und wurde so zu einem der Vordenker des Grundrechtsschutzes im sog. Mehrebenensystem. Mit seinen Schriften zum Prüfungsrecht, zur Grundrechtsdogmatik und zum Verfassungsprozessrecht fand Rozek ebenfalls viel Gehör und Anerkennung. Mit seiner bei Mohr Siebeck erschienen Passauer Habilitation „Die Unterscheidung von Eigentumsbindung und Enteignung – Eine Bestandsaufnahme zur dogmatischen Struktur des Art. 14 GG nach 15 Jahren ,Naßauskiesung‘“ (1998) leistete er einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung der Dogmatik des Eigentumsgrundrechts. Hervorzuheben ist schließlich sein besonderes Engagement für das sächsische Landesrecht, das er vor allem mit zahlreichen Kommentierungen zur sächsischen Landesverfassung sowie in einem Lehrbuch weiterentwickelte. Seine wissenschaftliche Expertise setzte Rozek von 2005 bis 2015 auch als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen ein. Zahlreiche didaktisch ausgerichtete Beiträge belegen die besondere Bedeutung, die Rozek bei alldem auch den Interessen der Studierenden und mithin der Qualität der Lehre beimaß.

Jochen Rozek war seit 2012 Mitglied des Ständigen Ausschusses des DJFT und wurde durch den Ständigen Ausschuss im Jahr 2021 einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Herausragender Jurist, überzeugter Verfechter der Ziele des DJFT, kluger Bewahrer der Qualität der deutschen juristischen Ausbildung – er war nicht nur ein tiefgründiges, präzises, zuverlässiges, hilfsbereites Mitglied des Ständigen Ausschusses, sondern auch eine unerlässliche Stütze der Vorsitzenden.

In den Sitzungen des Ständigen Ausschusses des DJFT war sein Beitrag von unschätzbarem Wert. Seine klugen Anmerkungen und seine Fähigkeit, komplexe Sachverhalte auf den Punkt zu bringen, haben die Sitzungen nicht nur bereichert, sondern nachhaltig beeinflusst. Auch in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender zeigte er sich, wie er war: klug, ausgewogen, leistungsbereit, ohne jegliche Allüren, ohne Hintergedanken, sondern immer sachorientiert, akribisch in der Analyse und trennscharf in den Aussagen. Wertvoll, einfach sehr wertvoll war sein fachlicher und menschlicher Rat. Wir werden seine ruhige und liebenswürdige Art sowie seine unaufgeregte Fähigkeit, Probleme klar zu erfassen und Lösungen zu finden, sehr vermissen.

Lieber Jochen, echter Freund, sit tibi terra levis.

Die Vorsitzende mit dem Ständigen Ausschuss

Ergebnisse des 103. Deutschen Juristen-Fakultätentags in Saarbrücken

Am 20. und 21. Juni 2024 fand an der Universität des Saarlandes der 103. Deutsche Juristen-Fakultätentag statt. Insgesamt nahmen 42 Vertreterinnen und Vertreter juristischer Fakultäten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz teil, ebenso wie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus den Landesjustizprüfungsämtern, dem Landtag des Saarlandes, der Bundesfachschaft sowie der saarländischen Landes- und der Bundesjustiz.

Der für die Studierenden wohl wichtigste Beschluss betrifft die Möglichkeit eines generellen dritten Versuchs bei der Ersten Juristischen Prüfung (Beschluss 2024/III): Der DJFT regt die Einführung eines solchen dritten Versuchs an und empfiehlt, § 5d Abs. 5 Satz 1 DRiG dahingehend zu ändern, dass die staatliche Pflichtfachprüfung zweimal statt nur einmal wiederholt werden kann. Ein vom „Freiversuch“ abgekoppelter dritter Versuch kann das Studium attraktiver gestalten, den psychischen Druck wie auch die Versagensängste der Studierenden – insbesondere im Hinblick auf den als „letzte Chance“ wahrgenommenen zweiten Versuch – mindern, und die Gestaltungsfreiheit des Studiums verstärken.

Ein weiterer Beschluss betrifft die universitäre Vorbereitung auf das E-Examen (Beschluss 2024/I). Mit der Einführung von E-Klausuren im Staatsteil der Ersten Juristischen Prüfung ist das Erfordernis verbunden, dass die juristischen Fakultäten ihre Studierenden entsprechend vorbereiten. Der DJFT fordert daher die Justiz- und Wissenschaftsministerien der Länder auf, diesbezüglich die erforderliche Ausstattung der Fakultäten sicherzustellen. In diesem Zusammenhang begrüßt der DJFT den Beschluss der 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (TOP I.4.4), mit den juristischen Fakultäten über die Digitalisierung in der juristischen Ausbildung in Austausch zu treten.

Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz hat bereits heute den juristischen Berufsalltag maßgeblich verändert, was den DJFT zu seinem Beschluss „Hausarbeiten in Zeiten von KI“ geführt hat (Beschluss 2024/II). Juristische Fakultäten sollen demnach sicherstellen, dass Studierende im Umgang mit generativer KI geschult werden, um Chancen und Grenzen sowie die potenziellen Vorurteile in den genutzten Datenbanken zu verstehen. Zudem müssen Fakultäten kritisch prüfen, ob und inwiefern generative KI die jeweiligen Prüfungsleistungen beeinflussen kann – insbesondere bei Seminar- und Hausarbeiten –, und klare Abgrenzungen zwischen erlaubten und unerlaubten Hilfsmitteln kommunizieren.

Zudem wurde beschlossen, dass Studierende vom ersten Semester an bis zur Examensvorbereitung durch Austauschformate mit Lehrenden und Prüfenden auf die fachlichen, persönlichen und psychischen Anforderungen der Prüfungen vorbereitet werden sollten, um ihre Selbstsicherheit zu stärken und Ängste zu reduzieren (Beschluss 2024/IV). Der DJFT begrüßt die Bereitschaft der 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (TOPI.4.3), mit dem DJFT und der Bundesfachschaft auch über diese Themen in Austausch zu treten.

Zuletzt stellte der DJFT in einem Beschluss sein Bedauern über die Entscheidung der Bundesregierung fest, die Befristungsdauer für Postdoc-Verträge zu verkürzen, da dies die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses verschlechtert (Beschluss 2024/V). Er bekräftigt hierbei seinen Beschluss aus dem Vorjahr, (Beschluss 2023/III), an der sechsjährigen Höchstbefristungsdauer für die Habilitationsphase festzuhalten, und unterstützt die diesbezügliche Anregung und Argumentation des Bundesrates.

Im Rahmen einer Bestandsaufnahme der LL.M.-Studiengänge im deutschen Recht und in deutscher Sprache für ausländische Juristinnen und Juristen wurde festgestellt, dass rund zwei Drittel der Fakultäten seit mehreren Jahren solche Studiengänge erfolgreich anbieten. Die ausländischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen überwiegend aus Asien, Südamerika und Osteuropa, vorwiegend aus Ländern, mit denen es traditionell historisch gewachsene rechtswissenschaftliche Beziehungen gibt. Insoweit tragen solche LL.M.-Programme zur Aufrechterhaltung dieser Beziehungen sowie zu einer nachhaltigen Verbreitung deutscher Rechtskultur und Rechtsstaatlichkeit bei.

Die Versammlung des DJFT begann am 20. Juni um 9 Uhr mit der Eröffnung durch die Vorsitzende, Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi, und einem Grußwort der Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke Rehlinger. Insgesamt nahmen 42 Vertreterinnen und Vertreter juristischer Fakultäten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz teil, sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus dem Landtag des Saarlandes, der Bundes- und der saarländischen Landesjustiz, aus den Landesjustizprüfungsämtern, sowie der Bundesfachschaft.

Am Vorabend hatten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Villa Europa in Saarbrücken zum traditionellen „Wissenschaftspolitischen Abend“ versammelt, in dessen Rahmen dieses Jahr die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, einen Vortrag über die Entwicklungen im europäischen Arbeitsrecht hielt.


DJFT verurteilt russischen Raketenangriff auf Rechtsakademie in Odessa

Der Deutsche Juristen-Fakultätentag ist zutiefst erschüttert über den jüngsten Raketenangriff Russlands auf die Rechtsakademie von Odessa. Die Behörden melden mehrere Todesopfer und Verletzte. Den Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl. Die Rechtsakademie, deren Ursprünge ins 19. Jahrhundert zurückgehen, unterhält wissenschaftliche Kooperationsbeziehungen mit Mitgliedern des DJFT und stellt eine wichtige juristische Ausbildungsstätte der Ukraine dar. Sie wurde durch den russischen Angriff schwer beschädigt. In Solidarität mit unseren ukrainischen Kolleginnen und Kollegen sowie den Studierenden trauern wir um die Opfer dieses tragischen Ereignisses und verurteilen den Angriff aufs Schärfste. Die Wahrung der Wissenschaftsfreiheit ist der erste Vereinszweck des DJFT (§ 2. Abs. 1). Wir können und wollen daher nicht schweigen, wenn durch den verheerenden Angriff die Rechtsakademie daran gehindert wird, Forschung und Lehre frei zu pflegen und durchzuführen. Cedant arma togae!

Nachwuchs in der Falle – Die Verkürzung der Vertragszeit für Postdocs im Kabinettsbeschluss zur Reform des WissZeitVG

Der gestern vom Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zielt angeblich darauf ab, Planbarkeit und Attraktivität der wissenschaftlichen Karriere für Nachwuchswissenschaftler zu erhöhen. In Wirklichkeit bietet der Gesetzesentwurf keine Unterstützung gerade in der Phase, in der der wissenschaftliche Berufsweg einzuschlagen ist. Im Gegenteil: Die Verkürzung der Befristungsdauer für Postdoc-Verträge auf vier statt sechs Jahre stellt eine objektive Verschlechterung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchs dar und es erscheint fast zynisch, diese Verkürzung als Verbesserung präsentieren zu wollen. Auch die vorgesehene Möglichkeit einer Beschäftigungsverlängerung um weitere zwei Jahre (4+2-Regelung), ist angesichts der chronischen Unterfinanzierung der Universitäten als völlig unrealistisch zu betrachten, weil sie die verbindliche Zusage einer anschließenden unbefristeten Beschäftigung voraussetzt.

Der wissenschaftliche Nachwuchs benötigt nicht weniger Zeit und daher schlechtere Bedingungen, um die Postdoc-Phase angemessen zu durchlaufen, sondern mehr Stellen, auf welche man sich nach abgeschlossener Qualifikationsphase bewerben kann. Die vom Gesetzesentwurf bezweckte Planbarkeit ist nichts anderes als das Wissen, dass man weniger Zeit zum Habilitieren haben wird.

Es bleibt zu hoffen, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Anpassungen möglich sein werden, die, wenn nicht zu einer Verbesserung, mindestens zu der Vermeidung einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs führen.

Treffen der Vorsitzenden mit dem Bundesjustizminister

Am 30.10. traf sich die Vorsitzende mit dem Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann in Berlin.

In dem Gespräch, das mehr als eine Stunde dauerte wurden allgemeine Themen der juristischen Ausbildung erörtert. Bundesjustizminister Buschmann und Prof. Chiusi waren über die Bedeutung des Staatsexamens für die juristische Ausbildung einig. Ein wichtiges Thema des Gesprächs war auch die Rolle der Digitalisierung in der juristischen Ausbildung und allgemein im juristischen Leben.

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