Nunmehr hat auch Nordrhein-Westfalen am 15. Mai beschlossen, dass für alle Studierenden im Fach „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ das Sommersemester 2020 bei der Berechnung der Freiversuchsfrist unberücksichtigt bleibt. Der DJFT begrüßt dies sehr.

„Corona und Freischuss“ – NRW