Am 20. und 21. Juni 2024 fand an der Universität des Saarlandes der 103. Deutsche Juristen-Fakultätentag statt. Insgesamt nahmen 42 Vertreterinnen und Vertreter juristischer Fakultäten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz teil, ebenso wie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus den Landesjustizprüfungsämtern, dem Landtag des Saarlandes, der Bundesfachschaft sowie der saarländischen Landes- und der Bundesjustiz.
Der für die Studierenden wohl wichtigste Beschluss betrifft die Möglichkeit eines generellen dritten Versuchs bei der Ersten Juristischen Prüfung (Beschluss 2024/III): Der DJFT regt die Einführung eines solchen dritten Versuchs an und empfiehlt, § 5d Abs. 5 Satz 1 DRiG dahingehend zu ändern, dass die staatliche Pflichtfachprüfung zweimal statt nur einmal wiederholt werden kann. Ein vom „Freiversuch“ abgekoppelter dritter Versuch kann das Studium attraktiver gestalten, den psychischen Druck wie auch die Versagensängste der Studierenden – insbesondere im Hinblick auf den als „letzte Chance“ wahrgenommenen zweiten Versuch – mindern, und die Gestaltungsfreiheit des Studiums verstärken.
Ein weiterer Beschluss betrifft die universitäre Vorbereitung auf das E-Examen (Beschluss 2024/I). Mit der Einführung von E-Klausuren im Staatsteil der Ersten Juristischen Prüfung ist das Erfordernis verbunden, dass die juristischen Fakultäten ihre Studierenden entsprechend vorbereiten. Der DJFT fordert daher die Justiz- und Wissenschaftsministerien der Länder auf, diesbezüglich die erforderliche Ausstattung der Fakultäten sicherzustellen. In diesem Zusammenhang begrüßt der DJFT den Beschluss der 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (TOP I.4.4), mit den juristischen Fakultäten über die Digitalisierung in der juristischen Ausbildung in Austausch zu treten.
Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz hat bereits heute den juristischen Berufsalltag maßgeblich verändert, was den DJFT zu seinem Beschluss „Hausarbeiten in Zeiten von KI“ geführt hat (Beschluss 2024/II). Juristische Fakultäten sollen demnach sicherstellen, dass Studierende im Umgang mit generativer KI geschult werden, um Chancen und Grenzen sowie die potenziellen Vorurteile in den genutzten Datenbanken zu verstehen. Zudem müssen Fakultäten kritisch prüfen, ob und inwiefern generative KI die jeweiligen Prüfungsleistungen beeinflussen kann – insbesondere bei Seminar- und Hausarbeiten –, und klare Abgrenzungen zwischen erlaubten und unerlaubten Hilfsmitteln kommunizieren.
Zudem wurde beschlossen, dass Studierende vom ersten Semester an bis zur Examensvorbereitung durch Austauschformate mit Lehrenden und Prüfenden auf die fachlichen, persönlichen und psychischen Anforderungen der Prüfungen vorbereitet werden sollten, um ihre Selbstsicherheit zu stärken und Ängste zu reduzieren (Beschluss 2024/IV). Der DJFT begrüßt die Bereitschaft der 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (TOPI.4.3), mit dem DJFT und der Bundesfachschaft auch über diese Themen in Austausch zu treten.
Zuletzt stellte der DJFT in einem Beschluss sein Bedauern über die Entscheidung der Bundesregierung fest, die Befristungsdauer für Postdoc-Verträge zu verkürzen, da dies die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses verschlechtert (Beschluss 2024/V). Er bekräftigt hierbei seinen Beschluss aus dem Vorjahr, (Beschluss 2023/III), an der sechsjährigen Höchstbefristungsdauer für die Habilitationsphase festzuhalten, und unterstützt die diesbezügliche Anregung und Argumentation des Bundesrates.
Im Rahmen einer Bestandsaufnahme der LL.M.-Studiengänge im deutschen Recht und in deutscher Sprache für ausländische Juristinnen und Juristen wurde festgestellt, dass rund zwei Drittel der Fakultäten seit mehreren Jahren solche Studiengänge erfolgreich anbieten. Die ausländischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen überwiegend aus Asien, Südamerika und Osteuropa, vorwiegend aus Ländern, mit denen es traditionell historisch gewachsene rechtswissenschaftliche Beziehungen gibt. Insoweit tragen solche LL.M.-Programme zur Aufrechterhaltung dieser Beziehungen sowie zu einer nachhaltigen Verbreitung deutscher Rechtskultur und Rechtsstaatlichkeit bei.
Die Versammlung des DJFT begann am 20. Juni um 9 Uhr mit der Eröffnung durch die Vorsitzende, Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi, und einem Grußwort der Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke Rehlinger. Insgesamt nahmen 42 Vertreterinnen und Vertreter juristischer Fakultäten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz teil, sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus dem Landtag des Saarlandes, der Bundes- und der saarländischen Landesjustiz, aus den Landesjustizprüfungsämtern, sowie der Bundesfachschaft.
Am Vorabend hatten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Villa Europa in Saarbrücken zum traditionellen „Wissenschaftspolitischen Abend“ versammelt, in dessen Rahmen dieses Jahr die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, einen Vortrag über die Entwicklungen im europäischen Arbeitsrecht hielt.