An allen juristischen Fakultäten stellt sich derzeit die Frage, wie sich die Corona-Krise auf Fachsemester- bzw. Regelstudienzeiten-gebundene Termine und Fristen, insbesondere auf die Freischuss-Regelung, auswirken soll. Der Ständige Ausschuss des Deutschen Juristen-Fakultätentags (DJFT) vertritt dazu die folgende Position:
- Das Sommersemsester 2020 stellt die Studierenden und die Lehrenden vor enorme Herausforderungen.
- Bereits die ersten beiden Wochen nur digitalen Lehrbetriebs haben gezeigt, dass digitale Lehre trotz des großen Einsatzes aller Fakultäten ein vollwertiges Studium mit Präsenzbetrieb nicht ersetzen kann.
- Dies gilt insbesondere für all diejenigen Studienleistungen, die Arbeit in einer Präsenzbibliothek voraussetzen, also Seminar- und Hausarbeiten sowie die Vorbereitung auf den staatlichen Teil der Ersten juristischen Prüfung.
- Aus diesem Grund plädiert der DJFT für ein „Flexi-Semester“, das heißt:
a) Studierenden, die auch unter den gegebenen Umständen studieren können, sollte dies ermöglicht werden. Daher ist zu gewährleisten, dass Prüfungen in angepasster Form abgelegt werden können.
b) Studierenden, die sich angesichts der Umstände derzeit nicht auf ihr Studium konzentrieren können, darf daraus keinerlei Nachteil erwachsen.
c) Angesichts des ungeheuren Aufwandes, den Einzelfallprüfungen zu Punkt (b) mit sich bringen würden, mehr noch angesichts der damit verbundenen Ungleichbehandlungen empfiehlt es sich, das laufende Semester generell nicht auf die Studienzeiten für das Freischussexamen anzurechnen. Das gleiche gilt für sonstige Fachsemester- bzw. Regelstudienzeiten-gebundene Termine und Fristen, insbesondere auch im Bereich von Förderleistungen (BAföG, Stipendien etc.).
d) Die unter (a) genannte Möglichkeit, das Studium trotz der Corona-Krise in den üblichen Fristen zu betreiben, bleibt davon unberührt. - Der DJFT begrüßt, dass der Freistaat Bayern und das Saarland bereits eine generelle Fristverlängerung im Sinn von Punkt 4 c) beschlossen haben und hofft, dass weitere Bundesländer dem folgen.
- Der DJFT hat zwar Verständnis für diejenigen Länder, die noch abwarten wollen. Er gibt aber dringend zu bedenken: (a) Bereits jetzt sind in den meisten Ländern die ersten beiden Semesterwochen wegen Corona ersatzlos ausgefallen. (b) Jedenfalls solange, wie die Bibliotheken geschlossen sind, ist ein normal-ambitioniertes Jura-Studium nicht möglich. (c) Nicht alle Studierenden – darunter oft wohl die ohnehin benachteiligten – haben guten Zugang zu elektronischen Medien. (d) Es sollte daher möglichst rasch entschieden werden, das laufende Semester zum Wohl aller Studierenden als „Flexi-Semester“ zu werten.
- Ohnehin wäre es zu begrüßen, wenn sich die Länder möglichst rasch auf ein einheitliches Vorgehen einigten.