Positionspapier „Corona und Freischuss“ / Flexi-Semester

An allen juristischen Fakultäten stellt sich derzeit die Frage, wie sich die Corona-Krise auf Fachsemester- bzw. Regelstudienzeiten-gebundene Termine und Fristen, insbesondere auf die Freischuss-Regelung, auswirken soll. Der Ständige Ausschuss des Deutschen Juristen-Fakultätentags (DJFT) vertritt dazu die folgende Position:

  1. Das Sommersemsester 2020 stellt die Studierenden und die Lehrenden vor enorme Herausforderungen.

  2. Bereits die ersten beiden Wochen nur digitalen Lehrbetriebs haben gezeigt, dass digitale Lehre trotz des großen Einsatzes aller Fakultäten ein vollwertiges Studium mit Präsenzbetrieb nicht ersetzen kann.

  3. Dies gilt insbesondere für all diejenigen Studienleistungen, die Arbeit in einer Präsenzbibliothek voraussetzen, also Seminar- und Hausarbeiten sowie die Vorbereitung auf den staatlichen Teil der Ersten juristischen Prüfung.

  4. Aus diesem Grund plädiert der DJFT für ein „Flexi-Semester“, das heißt:
    a) Studierenden, die auch unter den gegebenen Umständen studieren können, sollte dies ermöglicht werden. Daher ist zu gewährleisten, dass Prüfungen in angepasster Form abgelegt werden können.
    b) Studierenden, die sich angesichts der Umstände derzeit nicht auf ihr Studium konzentrieren können, darf daraus keinerlei Nachteil erwachsen.
    c) Angesichts des ungeheuren Aufwandes, den Einzelfallprüfungen zu Punkt (b) mit sich bringen würden, mehr noch angesichts der damit verbundenen Ungleichbehandlungen empfiehlt es sich, das laufende Semester generell nicht auf die Studienzeiten für das Freischussexamen anzurechnen. Das gleiche gilt für sonstige Fachsemester- bzw. Regelstudienzeiten-gebundene Termine und Fristen, insbesondere auch im Bereich von Förderleistungen (BAföG, Stipendien etc.).
    d) Die unter (a) genannte Möglichkeit, das Studium trotz der Corona-Krise in den üblichen Fristen zu betreiben, bleibt davon unberührt.

  5. Der DJFT begrüßt, dass der Freistaat Bayern und das Saarland bereits eine generelle Fristverlängerung im Sinn von Punkt 4 c) beschlossen haben und hofft, dass weitere Bundesländer dem folgen.

  6. Der DJFT hat zwar Verständnis für diejenigen Länder, die noch abwarten wollen. Er gibt aber dringend zu bedenken: (a) Bereits jetzt sind in den meisten Ländern die ersten beiden Semesterwochen wegen Corona ersatzlos ausgefallen. (b) Jedenfalls solange, wie die Bibliotheken geschlossen sind, ist ein normal-ambitioniertes Jura-Studium nicht möglich. (c) Nicht alle Studierenden – darunter oft wohl die ohnehin benachteiligten – haben guten Zugang zu elektronischen Medien. (d) Es sollte daher möglichst rasch entschieden werden, das laufende Semester zum Wohl aller Studierenden als „Flexi-Semester“ zu werten.

  7. Ohnehin wäre es zu begrüßen, wenn sich die Länder möglichst rasch auf ein einheitliches Vorgehen einigten.

Corona: Dank an juris und die juristischen Verlage

Im Namen seiner Mitgliedfakultäten dankt der DJFT den juristischen Verlagen und der Datenbank juris sehr herzlich für die rasche Zurverfügungstellung zusätzlicher elektronischer Ressourcen im Sommersemester.

Der Beck-Verlag hat es binnen kurzer Zeit ermöglicht, dass auch die Studierenden von zu Hause auf das Angebot von beck-online zugreifen können. Zudem hat Beck auf Anregung des DJFT zusätzlich zum Grundangebot die Premium-Module zum Zivilrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht zugänglich gemacht.

Der Verlag Duncker & Humblot hat es mit einen „first aid-Angebot“ ermöglicht, auf die Bücher, die in einer Bibliothek vorhanden sind, als e-book zuzugreifen.

Der Verlag Mohr Siebeck hat alle juristischen Zeitschriften im Netz freigeschaltet.

Der Verlag deGruyter stellt ein umfangreiches Paket mit Lehrbüchern und Kommentaren bereit.

Der Nomos-Verlag ermöglicht den Zugriff auf Lehrbücher, Zeitschriften und Hochschulschriften.

Last not least: Die Datenbank Juris hatte als erster Anbieter einen sogar erweiterten Zugriff der Studenten von zu Hause ermöglicht.

Nochmals: Herzlichen Dank an alle – und wenn wir einen Verlag übersehen haben, bitte Rückmeldung an geschaeftsstelle@djft.de.