Der gestern vom Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zielt angeblich darauf ab, Planbarkeit und Attraktivität der wissenschaftlichen Karriere für Nachwuchswissenschaftler zu erhöhen. In Wirklichkeit bietet der Gesetzesentwurf keine Unterstützung gerade in der Phase, in der der wissenschaftliche Berufsweg einzuschlagen ist. Im Gegenteil: Die Verkürzung der Befristungsdauer für Postdoc-Verträge auf vier statt sechs Jahre stellt eine objektive Verschlechterung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchs dar und es erscheint fast zynisch, diese Verkürzung als Verbesserung präsentieren zu wollen. Auch die vorgesehene Möglichkeit einer Beschäftigungsverlängerung um weitere zwei Jahre (4+2-Regelung), ist angesichts der chronischen Unterfinanzierung der Universitäten als völlig unrealistisch zu betrachten, weil sie die verbindliche Zusage einer anschließenden unbefristeten Beschäftigung voraussetzt.

Der wissenschaftliche Nachwuchs benötigt nicht weniger Zeit und daher schlechtere Bedingungen, um die Postdoc-Phase angemessen zu durchlaufen, sondern mehr Stellen, auf welche man sich nach abgeschlossener Qualifikationsphase bewerben kann. Die vom Gesetzesentwurf bezweckte Planbarkeit ist nichts anderes als das Wissen, dass man weniger Zeit zum Habilitieren haben wird.

Es bleibt zu hoffen, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Anpassungen möglich sein werden, die, wenn nicht zu einer Verbesserung, mindestens zu der Vermeidung einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs führen.

Nachwuchs in der Falle – Die Verkürzung der Vertragszeit für Postdocs im Kabinettsbeschluss zur Reform des WissZeitVG